Verantwortung · Zuschreibung · Kontrolle

Opferhaltung: Was die Schuldzuweisung wirklich leistet

Der Vorwurf argumentiert gegen einen Gewinn, den die andere Seite gerade einstreicht.

· Erstfassung November 2016, vollständig überarbeitet

Über diesem Text stand zehn Jahre lang ein Satz von Wayne Dyer: Wer anderen die Schuld gibt, gibt ihnen die Macht. Der Satz klingt einleuchtend, er lässt sich gut zitieren, und er ist der Grund, warum der Text neu geschrieben werden musste. Denn wer zuweist, erlebt nicht, dass er Macht abgibt. Er erlebt das Gegenteil.

Was die Zuweisung leistet

Eine Arbeitsgruppe um Zachary Rothschild hat 2012 geprüft, wozu Schuldzuweisung dient, und zwei Motive gefunden, die sich sauber trennen lassen. Das eine entlastet vom eigenen Schuldgefühl. Das andere stellt Kontrolle her, wenn eine Lage unübersichtlich wird und niemand als Ursache greifbar ist.

In der dritten Studie wurden die Teilnehmenden entweder mit der eigenen Mitverantwortung für den Klimawandel konfrontiert oder mit dessen unklarer Ursache, und sie bekamen dazu einen tauglichen oder einen untauglichen Schuldigen angeboten. Wer sich mitverantwortlich sah und einen tauglichen Schuldigen erhielt, empfand weniger Schuld. Wer mit der unklaren Ursache konfrontiert war, berichtete ein stärkeres Gefühl von Kontrolle. Die Wechselwirkung ist deutlich: F(1;58) = 11,49; p = 0,001; Eta-Quadrat = 0,17.

Der Vorwurf, jemand gebe mit der Schuldzuweisung seine Macht ab, argumentiert gegen einen Gewinn, den diese Person gerade einstreicht.

Das erklärt die Zähigkeit des Musters. Die Zuweisung ist keine Denkfaulheit, sie leistet etwas: Sie macht eine unklare Lage wieder erklärbar. Was sie nicht leistet, zeigt sich erst später, wenn sich an der Lage nichts geändert hat.

Zur Einordnung: Das sind Laborstudien mit kleinen Zellen, in zwei der drei Studien zehn bis sechzehn Personen je Bedingung. Sie zeigen einen Mechanismus. Wie häufig er im Alltag auftritt, messen sie nicht.

Wo der Vorwurf ins Leere geht

Es gibt eine Neigung, sich in Beziehungen dauerhaft als der Benachteiligte zu erleben. Die Forschung nennt sie Tendency for Interpersonal Victimhood und beschreibt sie mit vier Anteilen: dem Bedürfnis, dass das eigene Leid gesehen wird; der Überzeugung, moralisch im Recht zu sein; dem geringen Raum für das Leid anderer; und dem wiederholten Durchspielen alter Kränkungen. Das ist keine Diagnose, sondern ein Merkmal auf einem Kontinuum, das die meisten Menschen in mittlerer Ausprägung zeigen.

Entscheidend ist, was davon im Verhalten ankommt, und da ist die Befundlage schmal. Von vier Studien prüft eine einzige tatsächliches Verhalten, mit 181 Personen. Der Effekt auf Vergeltung liegt bei b = 0,38 mit einem Vertrauensbereich von 0,01 bis 0,76 und p = 0,050, und er zeigt sich nur bei geringfügiger Kränkung (b = 0,61; p = 0,035), nicht bei mittlerer (p = 0,881), nicht bei schwerer (p = 0,356).

Die Grenze. Wo wirklich etwas passiert ist, unterscheidet dieses Merkmal nichts. Der Satz „Du hast da eine Opferhaltung“ trifft genau dort ins Leere, wo er am liebsten gesagt wird: im ernsten Konflikt.

Daraus folgt eine Zurückhaltung, die dieser Text 2016 nicht hatte. „Opferhaltung“ ist kein Befund, sondern ein Vorwurf, und niemand verwendet ihn über sich selbst. Als Werkzeug zur Einordnung des Partners, der Kollegin oder eines Elternteils taugt er nicht. Daneben gibt es eine Forschungslinie, die das Aussenden von Opfersignalen als Strategie liest und mit dunklen Persönlichkeitszügen in Verbindung bringt. Sie beschreibt öffentliches Signalisieren, nicht das Erleben eines Menschen, der gerade nicht weiterkommt. Im Beratungsraum hat sie deshalb nichts zu suchen.

Die andere Fehlerrichtung

Die Zuweisung nach außen hat ein Gegenstück, das seltener benannt wird, weil es nach Tugend aussieht: alles auf sich zu ziehen. Wer in schlechten Verhältnissen nicht vorankommt und daraus mangelnde Disziplin folgert, macht die äußeren Bedingungen unsichtbar und schadet sich damit ebenso. Wo die Grenze der Selbstverantwortung liegt, steht in einem eigenen Beitrag: Locus of Control und die Grenzen der Selbstverantwortung.

Beide Richtungen haben denselben blinden Fleck. Sie beantworten die Frage nach der Ursache, bevor geklärt ist, worauf sich überhaupt einwirken lässt.

Was vom alten Satz bleibt

Ein Gedanke aus der Fassung von 2016 hält der Prüfung stand, allerdings in anderer Rolle: Verantwortung lässt sich delegieren, aber nicht abtreten. Das ist kein Gegenargument gegen die Schuldzuweisung, denn gegen ein Gefühl von Kontrolle kommt eine Ermahnung nicht an. Es ist eine Beschreibung der Lage danach. Der Kontrollgewinn ist sofort da, die Lage bleibt, wie sie war. Diese zweite Hälfte ist meine eigene Ableitung aus den beiden Befunden, kein gemessenes Ergebnis.

Was in der Beratung tatsächlich hilft

Wer nur den Vorwurf hört, verteidigt sich. Wer gefragt wird, wozu die Zuschreibung gerade gut ist, fängt an nachzudenken. Drei Fragen tragen weiter als jeder Appell: Was würde sich ändern, wenn die Schuldfrage einen Monat lang offen bliebe? Deckt die Zuweisung eher ein Schuldgefühl ab oder eine Unklarheit, die schwer auszuhalten ist? Und welche kleinste Handlung stünde offen, die nicht davon abhängt, dass die andere Seite einsichtig wird?

Zwei Abgrenzungen gehören dazu. Wenn tatsächlich Unrecht vorliegt, ist Haltungsarbeit die falsche Antwort; dann geht es um die Klärung der Lage und um Handlungsmöglichkeiten, nicht um die eigene Einstellung. Und wenn die Bedrückung anhält, der Antrieb spürbar nachlässt oder körperliche Beschwerden ohne Befund dazukommen, ist eine psychotherapeutische Abklärung der richtige Weg, nicht eine Beratung.

Bleibt eine nüchternere Beschreibung als die von 2016. Die Zuweisung nimmt niemandem die Macht, sie verschafft für einen Moment das Gefühl, die Lage zu verstehen. Bezahlt wird später, wenn sich zeigt, dass nichts davon die Lage verändert hat.

Klärungsraum

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Quellen

  1. Rothschild, Z. K., Landau, M. J., Sullivan, D. & Keefer, L. A. (2012): A dual-motive model of scapegoating: Displacing blame to reduce guilt or increase control. Journal of Personality and Social Psychology 102(6), 1148–1163. doi.org/10.1037/a0027413 (öffnet in neuem Tab)
  2. Gabay, R., Hameiri, B., Rubel-Lifschitz, T. & Nadler, A. (2020): The tendency for interpersonal victimhood: The personality construct and its consequences. Personality and Individual Differences 165, 110134. Eine unabhängige Replikation ist nicht auffindbar. Auf einen Link wird verzichtet, weil die DOI-Angabe nicht geprüft ist.

Geltungsgrade

Beide Arbeiten wurden im Volltext geprüft, Methoden- und Ergebnisteil. Für die berichteten Befunde gilt: etabliert im Rahmen der jeweiligen Studie (a). Für jede Aussage darüber, wie häufig die Muster im Alltag vorkommen, und für die Übertragung auf schwere Kränkungen: unsicher (d). Der Schluss, dass der Kontrollgewinn sofort eintritt und die Lage unverändert lässt, ist meine eigene Ableitung (c).

Die Fassung von 2016 stützte sich auf Rotter, Seligman, Bandura und Gottman. Diese Bezüge sind entfallen: Sie trugen die Aussagen des Textes nicht in der Form, in der sie dort verwendet wurden.

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